Geschichte des ZeS in den Jahren 2011-2014


15.12.2014

ZeS report 2/2014

Aktuelle Themen sowie Berichte, Ankündigungen, Veröffentlichungen und Arbeitspapiere aus der laufenden Arbeit des ZeS.

Mit Artikeln von:

Carina Schmitt
The Diffusion of Economic and Social Policy in Advanced Democracies - A Critical Discussion

Valentin Schröder und Christian Stecker
Wohlfahrtsstaat im Landesparlament: Die Salienzprofile politischer Parteien im Spiegel der namentlichen Abstimmungen in den deutschen Landtagen, 1953-2009

Wolfgang Voges und Olaf Groh-Samberg
Armutsrisiko als Folge mangelnder Bildungsrendite?

Kristin Sauer, Heinz Rothgang und Gerd Glaeske
BARMER GEK Heil- und Hilfsmittelreport 2014

Rolf Müller, Rebecca Mundhenk, Heinz Rothgang und Rainer Unger
Die Zahnärztliche Versorgung Pflegebedürftiger

Download: ZeS report 19. Jg. Nr. 2 Dezember 2014

Cover BARMER GEK Pflegereport 2014
Cover BARMER GEK Pflegereport 2014
Der diesjährige Report untersucht die zahnärztliche Versorgung von Pflegebedürftigen.

In seinem Schwerpunkthema liefert der BARMER GEK Pflegereport, der in diesem Jahr zum siebten Mal erscheint, eine breite Darstellung der zahnärztlichen Versorgung Pflegebedürftiger, beschreibt die erkannten Probleme, nennt die jüngsten gesetzlichen Reaktionen auf die Problematik und weist letztlich auf noch verbleibende Verbesserungspotentiale hin.

Daneben untersucht die Arbeitsgruppe des ZeS, bestehend aus Professor Heinz Rothgang, Rolf Müller, Rebecca Mundhenk und Rainer Unger das Leistungsgeschehen in der Pflege und diskutiert zentrale Weiterentwicklungen in der Pflegeversicherung. Wesentliche Datengrundlagen sind die Pflegestatistik als Vollerhebung der rund 2,6 Mio. Pflegebedürftigen und die Routinedaten der BARMER GEK, die rund 10 Prozent der Bevölkerung abbilden. Die Ergebnisse wurden heute in der Bundespressekonferenz in Berlin vorgestellt. Im Folgenden eine Kurzdarstellung ausgewählter Ergebnisse des Reports:

Zahnärztliche Versorgung: Pflegebedürftige sind unterversorgt

Während rund dreißig Prozent der nicht pflegebedürftigen Versicherten mindestens einmal im Quartal einen Zahnarztkontakt haben, sind es bei den pflegebedürftigen nur rund zwanzig Prozent. Dieser Unterschied kann zum Teil durch das höhere Alter der Pflegebedürftigen erklärt werden. Doch auch unter Kontrolle von Alter, Geschlecht, einer Vielzahl an Diagnosestellungen und der Region bleiben die Unterschiede bestehen. Pflegebedürftige der niedrigsten Pflegestufe, die ausschließlich von ihren Angehörigen gepflegt werden, weisen dabei noch die geringsten Unterschiede zu Nicht-Pflegebedürftigen auf. Für diese Pflegegeldempfängerinnen und -empfänger in der Pflegestufe I wird eine um 5,5 Prozentpunkte geringere Behandlungsquote festgestellt. Liegt allerdings die Pflegestufe III vor, dann ist die Behandlungsquote bei Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege unter Beteiligung von Pflegediensten sogar um 16,5 Prozentpunkte verringert. Entsprechende Ergebnisse zeigen sich auch bei den Untersuchungen von speziellen Teilbereichen der zahnärztlichen Versorgung. Bei einer durchschnittlichen Behandlungsquote Nicht-Pflegebedürftiger von 0,35 Prozent je Quartal im Bereich der Parodontopathien weisen Pflegebedürftige unabhängig von Alter, Geschlecht, Erkrankungen und Region eine im 0,14 Prozentpunkte verminderte Behandlungsquote auf. Im Leistungsspektrum von Zahnersatz und Zahnkronen wird für nicht pflegebedürftige Versicherte eine Behandlungsquote von 3,2 Prozent je Quartal festgestellt. Für Pflegebedürftige mit Pflegestufe III werden ebenfalls unter Kontrolle der oben genannten Merkmale um 2,8 Prozentpunkte verringerte Behandlungsquoten ermittelt. Die Pflegebedürftigen, die durch ambulante Pflegedienste oder im Pflegeheim versorgt werden, haben noch geringere Behandlungsquoten. Da Hinweise auf eine zahnmedizinische Überversorgung Nicht-Pflegebedürftiger nicht erkennbar sind, ist angesichts der genannten Unterschiede insgesamt von einer Unterversorgung der Pflegebedürftigen auszugehen.

Pflegebedürftige sind aufgrund von Immobilität, Wahrnehmungsstörungen, Kommunikationsproblemen, gestörtem Schmerzempfinden und vielem anderen mehr häufig nicht in der Lage, sich angemessen um ihre Zahngesundheit zu kümmern. Daher sind alle anderen Beteiligten aufgefordert, Verantwortung zu übernehmen. Strukturelle Verbesserungen sind möglich, beispielsweise durch barrierefreie Zahnarztpraxen, die Organisation der Transporte oder Behandlungsräume in größeren Pflegeeinrichtungen. Zudem sollten die in Pflegeeinrichtungen tätigen Personen für die zahnmedizinischen Belange von Pflegebedürftigen weiter sensibilisiert und qualifiziert werden. Hierzu gehören sowohl Mundhygieneschulungen für Pflegekräfte als auch die Formulierung von Leitlinien zum zahnärztlichen Umgang mit Pflegebedürftigen. Die Punktwerte für die Abrechnung der zahnmedizinischen Leistungen sollten so veranschlagt sein, dass es keinen finanziellen Anreiz gibt, Pflegebedürftige zu vernachlässigen.

Zwanzig Jahre Pflegeversicherung sind eine Erfolgsgeschichte

Am 26. Mai 1994 wurde das Pflegeversicherungsgesetz beschlossen. In diesem Jahr kann damit auf zwanzig Jahre Pflegeversicherung zurückgeblickt werden. Dieser Rückblick macht deutlich, wie stark sich die Situation durch die Pflegeversicherung verbessert hat: die Pflegeinfrastruktur wurde ausgebaut, die öffentlichen Mittel für diesen Bereich erhöht, die Sozialhilfeausgaben sind ebenso gesunken wie die Zahl und der Anteil der pflegebedingten Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger und auch die Qualität der Pflege erfährt heute eine weit höhere Aufmerksamkeit als vor zwanzig Jahren. Vor allem wurde das Pflegerisiko als allgemeines Lebensrisiko anerkannt, das einer sozialstaatlichen Bearbeitung bedarf. Damit hat sich die deutsche Pflegeversicherung auch international zum Vorbild entwickelt.

Pflegevorsorgefonds ist fehlkonzipiert

Am 7. November 2014 wurde das Erste Pflegestärkungsgesetz verabschiedet. Es enthält sinnvolle Leistungsausweitungen, eine moderate Leistungsdynamisierung und den Pflegevorsorgefonds. Im letzteren sollen in den nächsten zwanzig Jahren Rücklagen gebildet werden, die anschließend gestreckt über einen Zeitraum von wiederum gut zwanzig Jahren der Pflegeversicherung zugutekommen. Dadurch sollen Beitragssatzstabilität und Generationengerechtigkeit geschaffen werden. Dieser Pflegevorsorgefonds ist aber fehlkonzipiert: Erstens räumt selbst die zur Hüterin dieser Rücklage auserkorene deutsche Bundesbank ein, dass es nicht möglich ist, diese Rücklagen vor dem zukünftigen Zugriff des Finanzministers zu schützen. Zweitens wird der Beitragssatz für die Pflegeversicherung in den Jahren 2035 bis 2055, wenn der Fonds wieder der Pflegeversicherung zugutekommt, bei rund vier Prozent liegen. Eine Entlastung  in Höhe von 0,1 Beitragssatzpunkten ist dann relativ unbedeutend. Drittens ist der Fonds gerade dann leer, wenn der Beitragssatz sein Maximum erreicht. Aber nachfolgend geht der Beitragssatz nicht zurück, sondern wird relativ konstant auf hohem Niveau verharren. Eine temporäre Kapitalbildung ist daher nicht geeignet, um einen nachhaltigen Effekt hervorzurufen. Viertens ist eine Kapitalbildung in einem Sondervermögen zur Förderung der Generationengerechtigkeit ineffizient. Wenn die Last zukünftiger Generationen verringert werden soll, ist dazu die Staatsverschuldung abzubauen. Andernfalls kommt es zu einem Nebeneinander von Staatsverschuldung, für die Soll-Zinsen zu zahlen sind und einem Fonds mit niedrigeren Haben-Zinsen.

Zahl der Pflegebedürftigen steigt regional sehr unterschiedlich

Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt seit Einführung der Pflegeversicherung kontinuierlich, und die demografische Entwicklung sorgt auch für die nächsten Jahrzehnte für weitere Steigerungen. Allerdings fallen diese regional unterschiedlich aus. Während sich die Zahl der Pflegebedürftigen von 2010 bis 2050 in Sachsen-Anhalt ‚nur‘ um 57 Prozent erhöht, liegt diese Steigerungsrate in Baden-Württemberg mit 113 Prozent ziemlich genau doppelt so hoch. Die Pflegebedürftigenzahl wird in den 2050er Jahren in elf Bundesländern insgesamt wieder rückläufig sein, während sie in den restlichen fünf weiter steigt. Auch eine sinkende Zahl an Pflegebedürftigen kann aber zu Versorgungsproblemen führen, wenn die Zahl der Erwerbstätigen gleichfalls sinkt und der Pflegenotstand so anhält.

Mehr Pflegeheimkapazitäten – mehr Pflegebedürftige im Heim

Ein Vergleich der Bundesländer zeigt enge Zusammenhänge zwischen Versorgungskapazitäten und -inanspruchnahme auf. In den Bundesländern, in denen es mehr Heimplätze pro Pflegebedürftige gibt, findet sich auch tendenziell ein höherer Anteil Pflegebedürftier, die im Pflegeheim versorgt werden. Ein höheres Angebot schafft sich somit seine Nachfrage. Besonders drastisch zeigt sich dieser Angebotseffekt in Schleswig-Holstein: Je 100 Pflegebedürftige werden dort 48,4 Heimplätze vorgehalten (Bundesdurchschnitt: 33,2). In Pflegeheimen in Schleswig-Holstein werden 40,6 Prozent der Pflegebedürftigen versorgt (Bundesdurchschnitt: 29,7 %). Allerdings wird das höhere Angebot nicht eins zu eins in Anspruch genommen. Ein höheres Angebot geht tendenziell mit einer geringeren Auslastung einher.

Wer zahlt für die Pflegebedürftigkeit?

Die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung. Nur ein Teil der anfallenden Pflegeleistungen und der mit der Pflegebedürftigkeit einhergehenden Aufwendungen werden von der Pflegeversicherung getragen. Die Soziale Pflegeversicherung trägt einen Anteil von 54,7 und die Private Pflegeversicherung 1,9 Prozent der monatlichen Gesamtausgaben. 35,2 Prozent werden privat getragen und weitere 7,7 Prozent durch die Sozialhilfe übernommen.

Regionale Unterschiede in der geriatrischen Rehabilitation und Frührehabilitation deuten auf deren Wirksamkeit hin

Die geriatrische rehabilitative Versorgung in den einzelnen Bundesländern ist unterschiedlich ausgeprägt. In den einen Bundesländern wird ausschließlich auf geriatrische Versorgung im Krankenhaus gesetzt, in anderen ist sie in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen besonders weit verbreitet und in wiederum anderen sind die Angebote in beiden Bereichen unterdurchschnittlich. Die beiden Länder mit den meisten Betten in geriatrischen Einrichtungen der Vorsorge- und Rehabilitation, Bayern und Saarland, haben auch die geringste Pflegeeintrittswahrscheinlichkeit. Von den sechs Bundesländern mit den meisten Betten in diesen Einrichtungen, das sind Saarland, Bayern, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Sachsen, haben fünf unterdurchschnittliche Eintrittsraten in die Pflegebedürftigkeit. Dies kann als Hinweis auf die Wirksamkeit geriatrischer Rehabilitation interpretiert werden.

Download: 
BARMER GEK Pflegereport 2014
BARMER GEK Pflegereport 2014 Pressemappe


Kontakt:
Prof. Dr. Heinz Rothgang
SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik
Mary-Somerville-Straße 3
28359 Bremen
Tel.: +49 421 218-58557
E-Mail: rothgang@uni-bremen.de

Dr. Rainer Unger
SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik
Mary-Somerville-Straße 3
28359 Bremen
Tel.: +49 421 218-58553
E-Mail: rainer.unger@uni-bremen.de

Dr. rer. pol. Rolf Müller
Rebecca Mundhenk
Wissenschaftliche Untersuchung zur Akzeptanz von Reformen.

Öffentliche Projekte kosten Geld, und zwar das Geld der Steuerzahler. Gesellschaftliche Großprojekte haben zahlreiche Finanzierungsaspekte. Wie werden diese von den Bürgerinnen und Bürgern eigentlich wahrgenommen und bewertet? Dieser Frage geht ein Forscherteam des Zentrums für Sozialpolitik der Universität Bremen in der kommenden Woche vom 17. bis 22. November 2014 in einer wissenschaftlichen Befragung von Passanten im Einkaufszentrum Waterfront Bremen in Gröpelingen nach. "Wir wollen herausfinden, welche Gerechtigkeitsaspekte bei den Finanzierungslasten öffentlicher Großprojekte in der Bevölkerung eine Rolle spielen", sagt Projektleiter Professor Stefan Traub. In einer 15-minütigen Befragung sollen Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die anonym bleiben, einfache Entscheidungsaufgaben am Computer durchführen. Die gewonnenen Daten und Ergebnisse werden von den Forschern anschließend ausgewertet und sollen helfen, die Akzeptanz und Wirkung von Reformen zu erklären. 

Als Belohnung für das Mitmachen erhalten die Teilnehmer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 5 Euro. Zusätzlich haben alle Teilnehmenden die Chance auf einen Lotteriegewinn von bis zu 160 Euro in bar, der bei Gewinn sofort ausgezahlt wird. Professor Stefan Traub und sein Team bauen ihren Stand in der Waterfront Bremen vor dem Cinespace Multiplex Kino auf und sind täglich von 10 bis 20 Uhr vor Ort.


Kontakt:
Prof. Dr. Stefan Traub
Helmut-Schmidt-Universität Hamburg
Holstenhofweg 85
22043 Hamburg
Tel.: +49 40 6541-2865
E-Mail: stefan.traub@hsu-hh.de

Ole Kutzschbauch
ProHealth 65+ Health promotion and prevention of risk - action for seniors.

Am 3./4. November startete mit einem Kick-off-Meeting in Luxemburg ein europäisches Kooperationsprojekt zur Gesundheitsförderung und Risikoprävention für ältere Menschen. Das Zentrum für Sozialpolitik ist der deutsche Kooperationspartner des Projekts, das unter der Leitung von Heinz Rothgang von Kai Huter bearbeitet wird. Das Projekt wird durch Mittel des 2. EU-Gesundheitsprogramms (Second Programme of Community Action in the Field of Health 2008-2013) gefördert und hat eine Laufzeit von drei Jahren.

Weitere Informationen:
Projektbeschreibung
News auf der Chafea-Website


Kontakt:
Prof. Dr. Heinz Rothgang
SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik
Mary-Somerville-Straße 3
28359 Bremen
Tel.: +49 421 218-58557
E-Mail: rothgang@uni-bremen.de

Dr. Kai Huter
Asa Maron: Reforming Governance in the Israeli Welfare State: The Role of Organizational Settlements beyond the State in Instituting Change

Wohlfahrtsstaatliche Regierungsreformen werden wesentlich von neuen Akteurskonstellationen und experimentellen Organisationsstrukturen bestimmt. Das Arbeitspapier analysiert zwei sehr vergleichbare Regierungsreformen in zwei Politikfeldern des Israelischen Wohlfahrtsstaates: (1) Leistungen für gefährdete Kinder und Jugendliche sowie (2) Arbeitsvermittlung und Sozialleistungen. Dafür wird auf eine umfassende empirische Studie zurückgegriffen, die sowohl Reformanstöße als auch die Etablierung innovativer Regierungskonstellationen untersucht. Und zwar jene, die eine Anpassung des israelischen Wohlfahrtsstaates an sich ändernde Rahmenbedingungen ermöglichen. In beiden Fällen wurde die Bildung neuer Koalitionen durch Beratungen von Dienstälteren ermöglicht. Für die Überwindung des bürokratischen Stillstandes, der als Resultat vorangegangener verwaltungstechnischer Altlasten im Sinne der Pfadabhängigkeitstheorie verstanden werden kann, waren diese unerlässlich.

Ungeachtet dessen unterscheiden sich Regierungskoalitionen in ihrer Fähigkeit, neue Regierungsstrukturen innerhalb des Staates zu errichten: Während die Neugestaltung von Staatsleistungen für prekäre Bevölkerungsteile an politischer Legitimität gewann und demnach institutionalisiert wurde, fehlte es den sogenannten Workfare-Leistungen an jener Legitimität, was schlussendlich zu deren Abbau führte. Mit Blick auf die Organisationsaspekte von Wohlfahrtsstaatsreformen argumentiert das Arbeitspapier, dass das Entwicklungspotenzial von vorläufigen Koalitionen hin zu legitimen und dauerhaften Regierungsstrukturen vor allem von deren Fähigkeit abhängig ist, inklusive Organisationsstrukturen zu schaffen, welche Ausgleiche zwischen verschiedenen Interessensgruppen fernab der bürokratischen Staatsstruktur ermöglichen.

Download: ZeS Arbeitspapier 05/2014

Simone Scherger, Steffen Hagemann: Concepts of Retirement and the Evaluation of Post-Retirement Work. Positions of Political Actors in Germany and the UK

In Debatten um Rentenreformen spielen Vorstellungen darüber, was die Lebensphase des Ruhestands ist oder sein sollte, und darauf bezogene moralische Argumente eine wichtige Rolle. Diese Vorstellungen sind zum einen von der jeweiligen Wohlfahrtskultur geprägt, zum anderen hängen sie eng mit den Interessen und Ansichten der an den Debatten beteiligten Akteure zusammen.

In diesem Arbeitspapier untersuchen wir die Bedeutung, die bestimmte kollektive Akteure in Deutschland und Großbritannien dem Ruhestand als Lebensphase zuschreiben, sowie ihre Bewertung von bezahlter Arbeit jenseits der Rentengrenze, die eine Ausnahme vom \'normalen\' Ruhestand darstellt. Zu diesem Zweck analysieren wir Interviews mit Experten von Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und von in diesem Feld relevanten gemeinnützigen Organisationen. Neben den Interviews, die im Rahmen eines größeren vergleichenden Projekts geführt wurden, werden außerdem politische Dokumente (insbesondere Positionspapiere) der gleichen Organisationen einbezogen. Unsere Analyse der Interviews und Dokumente zeigt, dass vergleichbare Akteure in verschiedenen Ländern auch ähnliche Ruhestandskonzepte vertreten: Gewerkschaften und zumindest einige der betrachteten gemeinnützigen Organisationen sprechen sich für Ruhestand als soziales Recht und als eine klar abgegrenzte, idealerweise arbeitsfreie Lebensphase aus. Im Gegensatz dazu vertreten Arbeitgeberverbände ein weniger gehaltvolles Ruhestandskonzept. Gleichzeitig beziehen sich alle Akteure auf Ideen, die Teil der jeweiligen Wohlfahrtskultur sind, wenn sie moralisch rechtfertigen, was der Ruhestand in ihren Augen sein sollte.

Download: ZeS Arbeitspapier 04/2014


Kontakt:
Steffen Hagemann
Prof. Dr. Simone Scherger
SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik
Mary-Somerville-Straße 5
28359 Bremen
Tel.: +49 421 218-58569
E-Mail: simone.scherger@uni-bremen.de

Tagung des Zentrums für Sozialpolitik und Sciences Po, Paris am 25.-26. September 2014.

Hanna Schwander und Philip Manow veranstalteten zusammen mit Bruno Palier vom Centre d’étude Européenne der Sciences Po in Paris eine zweitägige Tagung mit dem Ziel die Auswirkungen der Veränderungen der sozialpolitischen Systeme auf den politischen Wettbewerb und Wähler-Parteien-Bindungen zu diskutieren. Ausgangspunkt der Tagung waren die tiefgreifenden Veränderungen der wohlfahrtstaatlichen Systeme in postindustriellen Gesellschaften, welche eine traditionelle Mobilisierung der Kernwählerschaft über den Wohlfahrtstaat, wie sie im goldenen Zeitalter des Wohlfahrtstaatsausbaus möglich und üblich war, verunmöglichte. In Anbetracht des Ausmaßes des Sozialstaatsumbaus in den letzten Jahrzehnten, welche durch die andauernde Wirtschaftskrise verstärkt wird, und der Bedeutung des Sozialstaats für die materielle Absicherung des individuellen Bürgers und den politischen Wettbewerb und der Identität der Parteien vermuten wir, dass der Sozialstaatsumbau weitreichende Folgen für diverse Aspekte des politischen Wettbewerbs haben sollte. Dazu kommt, dass die distributiven und daher auch politischen Konsequenzen der Reformen vielschichtig und komplex sind: Reformen reduzieren oftmals den passiven Schutz gegenüber ‚alten’ sozialen Risiken wie Arbeitslosigkeit, während neue Policies entweder zum Schutz vor neuen sozialen Risiken wie instabilen Familienverhältnisse oder atypischer Erwerbsarbeit oder mit einem stärkeren Fokus auf (Wieder)beschäftigung ausgebaut werden.

Dazu kommt, dass sich durch abnehmende Parteienbindungen, der Auflösung traditioneller Wählermilieus und einer stärkeren Fragmentierung des Parteiensystems auch der Parteienwettbewerb im Wandel befindet. Die Forschung zum Parteienwettbewerb betont hier die Zentralität langfristiger struktureller Prozesse wie Globalisierung und Post-Industrialisierung, während der Wandel des Wohlfahrtsstaates als strukturierender Faktor wenig Beachtung findet. Dies ist umso überraschender als dass der Konflikt um den Wohlfahrtstaat (Abbau versus Expansion) als der zentrale Konflikt im Parteienwettbewerb gilt und die ökonomische Dimension des politischen Konfliktes oftmals als dominant angesehen wird und es daher Grund zur Annahme gibt, dass die grundlegenden Veränderungen im Sozialstaat auch den politischen Wettbewerb tangieren. Bürger, die sich als Verlierer der Reformen sehen, können beispielsweise zunehmend extreme Parteien an den Rändern des Parteienspektrums wählen oder sich der Wahl enthalten, was zu einer stärkeren Polarisierung des Parteiensystems aber auch zu einer geringeren Legitimität des Regierungen führen kann, da sich größere Wählerschaften nicht mehr repräsentiert sehen.

Gleichzeitig könnte sich das Verhältnis zwischen der ökonomischen und der zweiten, oftmals kulturellen oder moralischen genannten Dimension verändern, wenn sich aufgrund des wahrgenommen oder faktischen Zwangs zur Reduktion des Wohlfahrstaates der Parteienwettbewerb auf die zweite Dimension verlagert. Abgesehen von einer relativ jungen Literatur zu den elektoralen Auswirkungen von Wohlfahrtstaatsreformen, fehlen jedoch umfassende Analysen zu den Effekten von Sozialstaatsreformen auf das Wahlverhalten von traditioneller und neuer Wählergruppen, Parteienwettbewerb und -polarisierung, die Struktur des politischen Wettbewerb, die Salienz des Wohlfahrtsstaates und der ökonomischen Dimension im politischen Wettbewerb im Allgemeinen sowie die Adaptionsstrategien von Parteien.

Zur Diskussion der beschriebenen Fragen waren folgende Wissenschaftler eingeladen, mit großzügiger Unterstützung des Sfb 597 "Staatlichkeit im Wandel" und der Sciences Po:

  • Alexandre Afonso, King's College, London, GB
  • Ben Ansell, Nuffield College, Oxford University, GB
  • Silja Häusermann, Universität Zürich, Schweiz
  • Carsten Jensen, Universität Aarhus, Dänemark
  • Herbert Kitschelt, Duke University, USA
  • Johannes Lindvall, Universität Lund, Schweden
  • Kimberly Morgan, George Washington University, USA
  • Jonathan T. Polk, Universität Gothenburg, Schweden
  • Philipp Rehm, University of Ohio, USA
  • Jan Rovny, Centre d'études européennes, Sciences Po, Paris, Frankreich
  • Allison Rovny, Centre d'études européennes, Sciences Po, Paris, Frankreich
  • David Rueda, Nuffield College, University of Oxford, GB


Organisation der Tagung:

Philip Manow, Zentrum für Sozialpolitik, Universität Bremen, Deutschland
Bruno Palier, Centre d'études européennes, Sciences Po, Paris, Frankreich
Hanna Schwander, Zentrum für Sozialpolitik, Universität Bremen, Deutschland


Kontakt:
Prof. Dr. Philip Manow
Dr. Hanna Schwander
Prof. Dr. Stefan Traub, Sprecher der Forschergruppe 2104 "Bedarfsgerechtigkeit und Verteilungsprozeduren"
Prof. Dr. Stefan Traub, Sprecher der Forschergruppe 2104 "Bedarfsgerechtigkeit und Verteilungsprozeduren"
Sprecherfunktion und zwei Teilprojekte am Zentrum für Sozialpolitik.

Auf seiner Oktober-Sitzung hat der Senat der DFG die Einrichtung einer Forschergruppe „Bedarfsgerechtigkeit und Verteilungsprozeduren“ (FOR 2104) an der Universität Bremen beschlossen. Die Forschergruppe ist ein interdisziplinäres Kooperationsprojekt mit insgesamt elf Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Universitäten Bremen, Hamburg, Oldenburg und Wien sowie der Jacobs University Bremen aus den Disziplinen Philosophie, Politikwissenschaft, Psychologie, Soziologie und Volkswirtschaftslehre. Sprecher der Forschergruppe ist der Volkswirt Professor Stefan Traub, Co-Leiter der Wirtschaftswissenschaftlichen Abteilung des Zentrums für Sozialpolitik (ZeS). Die Universität Bremen ist zudem mit den Politikwissenschaftlern Professor Frank Nullmeier und Tanja Pritzlaff (beide ebenfalls vom ZeS, Abteilung Theorie und Verfassung des Wohlfahrtsstaates) und Professorin Dagmar Borchers (Institut für Philosophie) an der Forschergruppe beteiligt.

In der ersten dreijährigen Förderphase (2015-2017) wird die Forschergruppe der Frage nachgehen, wie auf individueller Ebene Bedarfe identifiziert und diese auf gesellschaftlicher Ebene anerkannt werden. Führt der Prozess der Bedarfsanerkennung zu einem stabilen Ergebnis? Und welche ökonomischen Anreizeffekte gehen von bedarfsgerechter Umverteilung aus? Eine Besonderheit der Forschergruppe ist, dass alle Teilprojekte interdisziplinär besetzt sind und die jeweiligen Fragestellungen mit Hilfe von Laborexperimenten untersucht werden, in denen Versuchspersonen realistische Verteilungsentscheidungen treffen. Das langfristige Ziel ist die Formulierung einer normativen Theorie der Bedarfsgerechtigkeit auf Basis dieser experimentellen Beobachtungen. Die beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler orientieren sich dabei an zwei zentralen Vermutungen: zum einen, dass es dem Einzelnen leichter fällt, die bestehenden Verteilungsprinzipien zu akzeptieren, wenn diese transparent sind; zum anderen, dass die Zustimmung zum Verteilungsergebnis umso höher ist, je mehr Expertise bei der Verteilung herangezogen wird. Ausgehend davon sollen in der Folge passgenaue Analysen des Sozialstaats betrieben werden.

Eine Forschergruppe ist ein enges Arbeitsbündnis mehrerer herausragender Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die gemeinsam eine Forschungsaufgabe bearbeiten. Das Forschungsvorhaben geht dabei nach seinem thematischen, zeitlichen und finanziellen Umfang über die Förderungsmöglichkeiten im Rahmen der DFG-Einzelförderung weit hinaus. Die Förderung von Forschergruppen soll helfen, für eine mittelfristige - meist auf sechs Jahre - angelegte, enge Kooperation die notwendige personelle und materielle Ausstattung bereitzustellen. Forschergruppen tragen dazu bei, neue Arbeitsrichtungen zu etablieren.

Die genaue Fördersumme der DFG für die Forschergruppe „Bedarfsgerechtigkeit und Verteilungsprozeduren“ ist den Antragstellern zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt, da der schriftliche Zuwendungsbescheid der DFG noch nicht vorliegt. 


Kontakt:
Prof. Dr. Frank Nullmeier
SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik
Mary-Somerville-Straße 5
28359 Bremen
Tel.: +49 421 218-58576
E-Mail: frank.nullmeier@difis.org

Dr. Tanja Pritzlaff
Prof. Dr. Stefan Traub
Helmut-Schmidt-Universität Hamburg
Holstenhofweg 85
22043 Hamburg
Tel.: +49 40 6541-2865
E-Mail: stefan.traub@hsu-hh.de

James Mirrlees, Preisträger 1996, im Gespräch mit jungen Ökonomen (ganz rechts Nicola Maaser).
James Mirrlees, Preisträger 1996, im Gespräch mit jungen Ökonomen (ganz rechts Nicola Maaser).
Nicola Maaser von der Wirtschaftswissenschaftlichen Abteilung des ZeS zum 5. Ökonomie-Nobelpreisträgertreffen eingeladen.

Vom 19. bis zum 23. August diesen Jahres fand in Lindau das 5. Treffen der Ökonomie-Nobelpreisträger statt. Nicola Maaser, Post-Doc in der Wirtschaftswissenschaftlichen Abteilung des ZeS, nahm als eine von 460 ausgewählten Nachwuchswissenschaftlern aus 80 verschiedenen Ländern daran teil.

Die traditionsreichen Lindauer Treffen bieten jungen Wissenschaftlern eine einmalige Gelegenheit, von Nobelpreisträgern ihrer Fachrichtung in Vorlesungen, Diskussionsrunden und Meisterkursen zu lernen und mit ihnen in Pausen und Abendveranstaltungen ungezwungen ins Gespräch zu kommen. An dieser Tagung nahmen 17 der 38 lebenden Nobelpreisträger für Wirtschaftswissenschaften teil, darunter Alvin Roth, Robert Aumann, Reinhard Selten, Joseph Stiglitz und Robert C. Merton.


Kontakt:
Dr. rer. pol. Nicola Friederike Maaser
BARMER GEK Heil- und Hilfsmittelreport 2014
BARMER GEK Heil- und Hilfsmittelreport 2014
Der von Mitgliedern des ZeS erstellte BARMER GEK Heil- und Hilfsmittelreport untersucht in bereits zehnjähriger Tradition die Versorgung der Versicherten mit diesen Leistungen.

Der BARMER GEK Heil- und Hilfsmittelreport 2014 berichtet über den Verordnungsumfang und die Ausgaben im Jahr 2013 gegenüber dem Vorjahr: Für Heilmittel wurden 774 Millionen Euro ausgegeben (+5,6 %), für Hilfsmittel 867 Millionen Euro (+10,2 %). Auffällig an diesen Steigerungen ist, dass die Zunahme der Anzahl der Versicherten, die solche Leistungen erhielten und in Anspruch nahmen, deutlich geringer ausfällt als diese Steigerungsraten. Das heißt, die Versorgung pro Versichertem wird zunehmend teurer. So unterstreichen die steigenden Hilfsmittelausgaben die Bedeutung eines Marktes, der für Hersteller und Anbieter immer lukrativer wird. Anders als bei Arzneimitteln, die einen Zulassungsprozess durchlaufen müssen, bevor sie in der ärztlichen Versorgung „am Patienten“ angewendet werden, reicht bei der überwiegenden Anzahl von Medizinprodukten und Hilfsmitteln lediglich eine Selbsterklärung der Hersteller. Sie erhalten dann ein CE-Kennzeichen, das als Voraussetzung für die europäische Vermarktung der angebotenen Produkte nachgewiesen werden muss. Der Nachweis eines Patientennutzens (auch über längere Zeit) gehört dagegen nicht zu den Anforderungen - ein unhaltbarer Zustand. Neben der Forderung nach einer substanziellen Nutzen- und Kosten-Nutzen-Bewertung liefert der Report Vorschläge für begleitende Maßnahmen, mit denen Qualität und Transparenz der Hilfsmittelversorgung in der GKV verbessert werden könnten.

Die diagnosebezogenen Spezialanalysen behandeln wichtige Themen einer alternden Gesellschaft mit einer hohen chronischen Krankheitslast und widmen sich dabei u.a. regionalen Versorgungsaspekten: Sie decken eine Unterversorgung chronischer Wunden auf, denn nur 40 Prozent der Betroffenen erhielten eine Kompressionstherapie. Außerdem zeigen die Analysen, dass 75 Prozent der Risikopatienten mit Diabetes mellitus nicht podologisch versorgt wurden und liefern Transparenz über die Versorgung mit Blutzuckerteststreifen, die sich nach Bundesländern stark unterschied.

Download:
BARMER GEK Heil- und Hilfsmittelreport 2014
Ergänzende Materialien


Kontakt:
Prof. Dr. Heinz Rothgang
SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik
Mary-Somerville-Straße 3
28359 Bremen
Tel.: +49 421 218-58557
E-Mail: rothgang@uni-bremen.de

Prof. Dr. Gerd Glaeske (verstorben)
Kristin Sauer